Arten- und Biotopschutz
Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sind artenschutzrechtliche Belange seit 2008 bei genehmigungspflichtigen Eingriffen noch strenger zu berücksichtigen als bisher.
So ist in jedem Fall zu prüfen, ob durch das Vorhaben Auswirkungen auf geschützte und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume entstehen.