Sachverständige
Anerkannte Sachverständige für Geotechnik
- anerkannt seit 2010 durch das Sächsische Oberbergamt Freiberg
Anerkannte Sachverständige für Böschungen im Bereich Locker- und Festgestein
- anerkannt seit 1978 durch die ehem. Oberste Bergbehörde der DDR
- seit 1995 durch: Thüringer Oberbergamt Gera, Bergamt Halle (Sachsen-Anhalt), Bergamt Stralsund
- seit 1998 durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erdbau im Verkehrswegebau und Standsicherheitsfragen bei Böschungen
- anerkannt seit 2009 durch die IHK Südwestsachsen, Chemnitz
Anerkannter Sachverständiger für Tagebauentwässerung
- anerkannt seit 1995 durch das Sächsische Oberbergamt Freiberg
Anerkennung als „andere“ Person gemäß § 13 MarkschBergV i.S.v. § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG
- anerkannt seit 2011 durch das Sächsische Oberbergamt Freiberg
- seit 2012 durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Land Brandenburg
- seit 2013 durch das Thüringer Landesamt,
- seit 2014 durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Land Baden-Württemberg
Anerkennung des bodenphysikalischen Labors in Zwickau nach RAP Stra 10 für Baustoffprüfungen (Eignungsprüfungen – A1 und I1, Kontrollprüfungen – A3 und I3)
- anerkannt seit 2005 durch das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung Verkehr
Befähigungsschein nach §20 des Sprengstoffgesetzes
- anerkannt seit 2010 durch die Landesdirektion Dresden, Arbeitsschutz