Arten- und Biotopschutz

Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sind artenschutzrechtliche Belange seit 2008 bei genehmigungspflichtigen Eingriffen noch strenger zu berücksichtigen als bisher.

So ist in jedem Fall zu prüfen, ob durch das Vorhaben Auswirkungen auf geschützte und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume entstehen.

Unser Planungs-spektrum

  • Artenschutzfachbeiträge
  • Ökologische Baubegleitung
  • Floristische und faunistische 
Kartierungen
  • Biotop- und Biotoptypenkartierung
  • Pflege- und Entwicklungspläne, 
FFH-Managementpläne
  • Biomonitoring
  • Schutzwürdigkeitsgutachten
  • Ökologische Konflikt- und Risikoanalysen
  • Naturschutzfachliche Stellungnahmen
  • Biotopverbundsysteme
  • Ausnahme- und Fällanträge, 
Anträge auf Befreiung
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