Sachverständige

Anerkannte Sachverständige für Geotechnik

  • anerkannt seit 2010 durch das Sächsische Oberbergamt Freiberg

Anerkannte Sachverständige für Böschungen im Bereich Locker- und Festgestein

  • anerkannt seit 1978 durch die ehem. Oberste Bergbehörde der DDR
  • seit 1995 durch: Thüringer Oberbergamt Gera, Bergamt Halle (Sachsen-Anhalt), Bergamt Stralsund
  • seit 1998 durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg

Radonfachperson

  • seit 2016 durch die Bauakademie Sachsen, Dresden

Fachkunde im Strahlenschutz

  • anerkannt seit 2008 durch das Landesamt für Personaldosimetrie und Strahlenschutzausbildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Anerkennung als „andere“ Person gemäß § 13 MarkschBergV i.S.v. § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG

  • anerkannt seit 2011 durch das Sächsische Oberbergamt Freiberg
  • seit 2012 durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Land Brandenburg
  • seit 2013 durch das Thüringer Landesamt
  • seit 2014 durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Land Baden-Württemberg

Befähigungsschein nach §20 des Sprengstoffgesetzes

  • anerkannt seit 2010 durch die Landesdirektion Dresden, Arbeitsschutz
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